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Der Routerzwang ist tot, lang lebe die Router-Freiheit

Ab sofort gilt die Router-Freiheit. Kunden können sich den Router für ihren Internet-Anschluss selbst aussuchen. Wir haben die Vor- und Nachteile der Abschaffung des Routerzwangs für den Kunden zusammen­gefasst.

 

Artikel von Marleen Frontzeck-Hornke.      teltarif.de 

Seit dem 1. August 2016 gilt die Router-Freiheit und jeder Kunde mit einem DSL-, VDSL-, LTE-, Glasfaser- oder Kabel-Internet-Anschluss kann das Gerät frei wählen bzw. kaufen. Doch was bedeutet die Gesetzes­änderung für den Kunden und welche Vor- bzw. Nachteile hat der Wegfall des Routerzwangs für den Verbraucher? Wir klären Sie auf.

 

Bisher haben einige Internet-Anbieter nur eigene Router mit Branding für den jeweiligen Anschluss zugelassen und diese zur Miete angeboten. Oder es wurden für den Kunden die Geräte-Kosten über den jeweiligen Tarif intransparent dargestellt. Dem Kunden blieb nichts anderes übrig als eines der Geräte zu nehmen, das der Provider vorgegeben hat. Insbesondere war dies so bei den Kabelnetz­betreibern der Fall. Aufgrund der Router-Freiheit müssen die Hersteller die Änderungen an ihren Geräten vornehmen, damit die Geräte mit den Anschlüssen kompatibel sind. Dafür müssen die Anbieter die Schnitt­stellen­beschreibungen für die Router-Hersteller herausgeben.

 

Mit der Router-Freiheit will man den Kunden nicht nur die Möglichkeit geben, sich für einen eigenen Router zu entscheiden, sondern auch den Wettbewerb ankurbeln. Insbesondere die Router-Hersteller begrüßen diese Entscheidung, während einige Internet-Provider bis zuletzt versuchen die Router-Freiheit zu umgehen. So gilt beispiels­weise bei dem Kabelnetz­betreiber Unitymedia die Router-Freiheit nur für Kunden, die einen Vertrag besitzen, der ab 2013 geschlossen wurde. Nur wer in einen neuen Kabel-Internet-Tarif wechselt oder Neukunde ist, kann in den Genuss der Router-Freiheit kommen - mehr dazu in diesem Artikel.

 

Nach einem Urteil des Landgerichts Essen vom 23. September 2016 gilt die Router-Freiheit auch für alle Bestandskunden. Demnach müssen die Provider die Zugangsdaten auch für Bestandskunden mit einem eigenen Router herausgeben. Alle Details dazu erfahren Sie in dem separaten Artikel zum Urteil: Router-Freiheit gilt auch für Bestandskunden.

 

Einige Vorteile der Router-Freiheit

Die Vorteile einen Router selbst kaufen zu können, liegen für viele auf der Hand, aber es gibt auch Nachteile, deren sich der Verbraucher bewusst sein muss. So kann sich der Kunde für ein Modell entscheiden, das seinen Wünschen entspricht: dies kann den WLAN-Standard, die vorhandenen Anschlüsse oder schlicht das Äußere betreffen. Zudem sind natürlich alle Funktionen des Routers ohne Einschränkungen nutzbar. Der Preis spielt hierbei ebenfalls eine relevante Rolle. So kann der Kunde einen Preis-Vergleich durchführen und dann das günstigste Angebot auswählen.

Bisher hatten Kunden im Rahmen des Routerzwangs bei der Modell-Auswahl kaum oder überhaupt kein Mitspracherecht. Außerdem gab es Funktionen, die vom Internet-Anbieter gesperrt wurden - wie zum Beispiel die Telefonie über das Internet. Nicht nur, dass die Provider die Modelle vorwiegend zur Miete anbieten, der Kunde ist außerdem noch in der Pflicht, nach Beendigung des Vertrags­verhältnisses den Router innerhalb einer kurzen Frist an den Provider zurückzuschicken - er darf ihn nicht behalten bzw. bei einem Wechsel nicht zum anderen Anbieter mitnehmen.

 

Schnelle Updates zu Lasten der Service-Leistungen & weitere Nachteile

Hinsichtlich der Update-Politik bringt die Abschaffung des Routerzwangs auch seine Vorzüge und Nachteile mit sich. Denn: Während der Kunde bei einem Router vom Internet-Provider aufgrund von Anpassungen immer länger auf die Software-Aktualisierungen warten muss, bekommt er das Software-Update durch den Hersteller deutlich schneller zur Verfügung gestellt. Der Nachteil bei einem eigenen Gerät ist in diesem Fall aber, dass die kompletten Service-Leistungen des Anbieters für die Hardware entfallen. Insbesondere bei einem Störungsfall muss der Kunde dann selbst die Entscheidung treffen, ob die Probleme an der Hardware oder am jeweiligen Internet-Anschluss bestehen, um den richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Ein technischer Support oder Hilfestellungen durch einen Techniker bei der Ersteinrichtung des eigens ausgesuchten Gerätes fallen damit schlicht weg.

Zudem sei einer dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Kabel-Internet-Kunden gegeben: Wer sich einen eigenen Router für den Kabelanschluss kauft, der muss selbst überprüfen, ob sich das Modell überhaupt für den jeweiligen Internet-Zugang eignet bzw. mit diesem kompatibel ist - dies gilt insbesondere für ältere Router; bei den neueren Routern werden die Hersteller wohl die Schnittstellen­beschreibungen umgesetzt haben, um konkurrenzfähig zu sein. Weiterhin ist der Kunde dazu angehalten, seinem Kabelnetz­betreiber telefonisch mitzuteilen, welches Gerät er nutzen möchte, damit dieser es freischalten kann. Hierfür muss der Kunde die Mac-Adresse und Seriennummer übermitteln. Lesen Sie in einem anderen Hintergrundbericht, warum Unitymedia diese Umsetzung der Router-Freiheit allerdings nur als eine Übergangslösung ansieht.

In unserem umfangreichen Ratgeber zu Routernzeigen wir, worauf Sie beim Kauf achten müssen. Dabei informieren wir Sie zu dem aktuellen WLAN-Standard, über Router-Modelle für den kleinen Geldbeutel sowie zu weiteren Technologien und Router-Funktionen.

 

Dieser Artikel wurde mit der freundlichen Genehmigung von 

 

 

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